15-Prozent-Grenze: Nettoaufwendungen und Gebäudekosten unterscheiden

Bei der Prüfung anschaffungsnaher Herstellungskosten ist eine saubere Datengrundlage wichtig. Die gesetzliche Grenze bezieht sich auf bestimmte Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung und auf die Anschaffungskosten des Gebäudes.

Nach § 6 Absatz 1 Nummer 1a EStG werden die betreffenden Aufwendungen ohne Umsatzsteuer mit 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten verglichen. Das Gesetz enthält Ausnahmen. Eine reine Summe aller Renovierungsrechnungen genügt deshalb nicht für die steuerliche Einordnung.

Für deine Vorbereitung

  • Gebäudeanteil und Grundstücksanteil der Anschaffung sauber unterscheiden.
  • Maßnahmen mit Datum, Betrag und Umsatzsteuer erfassen.
  • Zuordnung und Ausnahmen mit deiner Steuerberatung klären, bevor du aus der Checkliste eine steuerliche Entscheidung ableitest.

Die Anzeige im Tool unterstützt die Vorbereitung und ersetzt keine Einzelfallprüfung. Brutto- und Nettowerte dürfen nicht unbemerkt vermischt werden.

Quelle: § 6 EStG, geprüft am 18. September 2026.

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Inhalt überarbeitet: 18. September 2026.